1G Regel ab sofort für Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse gültig

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Rothenburg ob der Tauber – Die Pandemie bzw. die hohe Zahl der Infektionen und die Rote Krankenhausampel erfordern eine neue Richtlinie, die generell für den Besuch der Sitzungen des Rothenburger Stadtrates und seiner Ausschüsse gilt: Die 1G Regel.

Die Regelung bedeutet, dass ausschließlich getestete Personen an den eingangs erwähnten Sitzungen teilnehmen. Von Besucherinnen wie Besuchern wird daher bis auf Weiteres beim Einlass ein Testzertifikat eines anerkannten Testzentrums verlangt. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Mit der 1 G Regel ist einerseits ein umfassender Infektionsschutz garantiert, andererseits wird niemand von der demokratischen Teilhabe ausgeschlossen.

Oberbürgermeister Dr. Markus Naser möchte hierfür um Verständnis werben, da die Sicherheit aller Beteiligten höchste Priorität hat. Er bittet die genannten Personenkreise, diese Regelung zu akzeptieren und um entsprechende Kooperation. Immerhin werden zertifizierte Schnelltests in den Testzentren ab sofort wieder kostenfrei durchgeführt.

Dies teilte die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung vom heutigen Dienstag mit.

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