Die Stadtwerke Rothenburg informieren per Pressemitteilung, dass die Abkochanordnung des Gesundheitsamtes Ansbach für das Trinkwasser in Rothenburg ob der Tauber nach wie vor Gültigkeit besitze.
Derzeit liefen noch die Beprobungen des Wassernetzes, welche mehrere Tage in Folge einen negativen Befund aufweisen müssen. Die anschließende Freigabe des Netzes erfolgt durch das Gesundheitsamt. Die Stadtwerke Rothenburg o.d.T. GmbH bittet daher, sich bis auf weiteres an die Anordnung des Gesundheitsamtes zu halten und informiert ihre Kundinnen und Kunden, sobald die Freigabe des Trinkwassernetzes erfolgt ist. Weiter Informationen finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Fernwasserversorgung Franken www.fernwasser-franken.de und der Internetseite des Landkreises Ansbach www.landkreis-ansbach.de unter „Aktuelle Mitteilungen“.
Altstadt von Rothenburg ob der Tauber explizit auch betroffen
Einer in den vergangenen Tagen aus der Rothenburger Gastronomie zu vernehmenden Äußerung, wonach die Altstadt von Rothenburg von der Abkochanordnung ohnehin nicht tangiert werde, weil diese trinkwassertechnisch an einem anderen Versorgungsstrang hänge, der von der E.Coli-Belastung nicht betroffen sei und man daher in der Altstadt auf das Abkochen des Trinkwassers verzichten könne, erteilen die Stadtwerke, auf Nachfrage unserer Redaktion, eine klare Absage.
„Diese Feststellung ist ausdrücklich falsch! Das komplette Rothenburger Netz bezieht Wasser über die Fernwasserversorgung Franken und ist von der Anordnung des Gesundheitsamtes Ansbach betroffen.“, ist der Kommentar hierzu aus dem Steinweg.