Rothenburg ob der Tauber – Sonntagabend meldete ein aufmerksamer Zeuge die auffällige Fahrweise einer Verkehrsteilnehmerin: Die 55-jährige Frau befuhr die Staatsstraße 2250 in Fahrtrichtung Rothenburg ob der Tauber und fuhr auffällig langsam und bremste ohne ersichtlichen Grund mehrfach bis zum Stillstand ab. Laut Pressemitteilung der Polizei fuhr sie am Kreisverkehr der St 2250 grundlos rückwärts und touchierte den Pkw des hinter ihr fahrenden Zeugen. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass die Frau nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Ein durchgeführter Atemalkoholtest verlief negativ.
Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, die Weiterfahrt wurde ihr untersagt und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt.





























