Fahren trotz Fahrverbot

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Ende Januar wurde ein Kleintransporter in Rothenburg kontrolliert, dessen Fahrer (29 J.) damals Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz begangen hatte. Einen gültigen Führerschein konnte er seinerzeit vorlegen. Wie sich herausstellte, bestand gegen den Fahrer ein rechtskräftiges Fahrverbot, bei dem er seinen Führerschein für einen Monat hätte abgeben müssen. Jetzt wurde sein Führerschein beschlagnahmt und es wurden mehrere Verfahren wegen des Fahrens trotz Fahrverbot gegen ihn eingeleitet.

(Quelle: Pressebericht der Polizeidienststelle Rothenburg.)

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