Geflügelpest – Einschränkungen werden aufgehoben

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Wie das Landratsamt Ansbach heute mitteilt, trat mitte März 2023 in einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Leutershausen ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) auf. Alle Umgebungsuntersuchungen in der Überwachungszone haben nun gezeigt, dass es zu keiner Weiterverbreitung des Virus aus diesem Ausbruchsbereich kam. Weder durch betriebliche Kontakte oder Personen, noch durch infizierte Wildvögel haben sich Tiere in weiteren Betrieben oder bei privaten Tierhaltern angesteckt. Es besteht damit kein höheres Ansteckungsrisiko mehr als in anderen Haltungen im Landkreis Ansbach. Das Landratsamt Ansbach hebt daher die Einschränkungen für Geflügelhaltungen in der Überwachungszone um den Geflügelpestausbruch zum Samstag, den 22.04.2023, wieder auf. Insbesondere die Aufstallpflicht für Geflügel in der Überwachungszone fällt damit ab diesem Tag weg.  

„Ich möchte allen Beteiligten von Herzen danken! Angefangen beim Leiter des betroffenen Betriebs, der sehr vorbildlich und umsichtig reagierte, über die beteiligten Freiwilligen Feuerwehren, das THW Dinkelsbühl, die Stadt Leutershausen, das Veterinäramt bis hin zur Tierkörperbeseitigungsanlage. Dadurch, dass sie auch an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht zur Stelle waren, können nun so zeitnah die Einschränkungen fallen“, sagt Landrat Dr. Jürgen Ludwig.

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Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern und in angrenzenden Regionen Baden-Württembergs ist jedoch weiterhin nicht abgeschlossen. Die Gefahr besteht weiter bis der Vogelzug abgeschlossen ist. Geflügelhalter sollten daher weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen aufrecht erhalten, das sind etwa Schuhwechsel für den Stall, Schadnagerbekämpfung, wildvogelsichere Fütterung des Geflügels und keine Nutzung von Oberflächenwasser für die Tränke. Auch Ausstellungen und Märkte können derzeit noch nicht mit empfänglichem Geflügel (also Gänsen, Enten, Schwänen, Hühnervögeln) stattfinden.

Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt das Veterinäramt das bestehende Wildvogel-Monitoring intensiv weiter. Die Bevölkerung wird weiterhin aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.

Informationen sowie die Allgemeinverfügung bzw. deren Änderungen sind im Internet abrufbar unter www.landkreis-ansbach.de/Leben/Landwirtschaft-Nutz-und-Heimtiere.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar, so das Landratsamt in seiner Mitteilung.

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