Wie das Landratsamt Ansbach heute mitteilt, gibt es nun, nachdem Mitte März 2023 in einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Leutershausen ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) auftrat, für die ersten Geflügelhalter Erleichterungen hinsichtlich der Schutzmaßnahmen. Das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach führte seit dem Ausbruch zahlreiche Untersuchungen von Geflügel durch, alle Beprobungen fielen negativ aus. Es wurde somit kein weiterer Fall der Geflügelpest festgestellt.
Die Schutzzone im Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb wird daher aufgehoben. Für die Geflügelhalter in Buch a. Wald (Hauptort), in Colmbergs Ortsteilen Bieg, Meuchlein und Unterfelden, Geslaus Ortsteilen Dornhausen, Hürbel und Lauterbach sowie Leutershausens Stadtteilen Bauzenweiler, Frommetsfelden, Höchstetten, Pfezendorf und Zweiflingen gelten somit nur noch die Regelungen der Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Für die Betroffenen fallen etwa das Beförderungsverbot von gehaltenen Vögeln, Eiern oder Tierkörpern gehaltener Vögel sowie frischem Fleisch aus einer Schlachtstätte, einem Zerlegbetrieb oder einem Kühlhaus weg.
Das Landratsamt Ansbach erlässt hierzu eine Änderung der Allgemeinverfügung vom 14.03.2023. Die neuen Regelungen treten in der Nacht von Freitag, den 14.04.2023, auf Samstag, den 15.04.2023, um 0 Uhr in Kraft.
Ab 17.04.2023 werden dann weitere Untersuchungen in der Überwachungszone durchgeführt. Sollten diese negativ sein, so wird etwa in einer Woche mit einer Aufhebung der Maßnahmen aus der Allgemeinverfügung gerechnet. Das Landratsamt Ansbach wird hierzu informieren.
Informationen sowie die Allgemeinverfügung bzw. deren Änderungen sind im Internet abrufbar unter www.landkreis-ansbach.de/Leben/Landwirtschaft-Nutz-und-Heimtiere.
Die Bevölkerung wird weiterhin aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar, so das Landratsamt in seiner Mitteilung.