Rothenburg ob der Tauber – Am sehr frühen Donnerstagmorgen wurde im Stadtgebiet ein Pkw zur allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten.
Laut Polizeibericht, stellten die kontrollierenden Beamten bei der Insassenüberprüfung fest, dass gegen den 32-Jährigen Fahrer eine offene Fahndung bestand. Gegen den aus einem Ostblockstaat stammenden Fahrer war ein Strafbefehl einer Bayerischen Staatsanwaltschaft noch zu vollziehen.
Durch Zahlung des offenen Betrages von etwas über 500 Euro konnte der Haftbefehl wegen eines Vermögendeliktes außer Vollzug gesetzt werden.