Kreiszuschuss zur Förderung der Jugendarbeit in Musikorganisationen

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Für das Antragsjahr 2025 sind Zuschussanträge für den Kreiszuschuss zur Förderung der Jugendarbeit in Musikorganisationen bis zum 1. März 2025 zu stellen. Dies teilt das Landratsamt heute mit.

Die Richtlinie sowie das erforderliche Antragsformular sind auf der Website des Landkreises Ansbach zu finden. Fragen hierzu beantwortet Herr Dr. Fischer (Sachgebiet Finanzen) unter der Telefonnummer 0981 468-1076.

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