Im Landkreis Ansbach gilt die Corona-Stufe „dunkelrot“. Seit heute, 31. Oktober 2020 überschreitet der Landkreis Ansbach laut Bayerischem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 100 pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage.
Entsprechend der bayerischen Corona-Strategie gelten ab Sonntag, 1. November 2020 die Vorgaben des Paragraphen 25 Satz 2 der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV).
Die Maßnahmen der Corona-Stufe „dunkelrot“ finden Sie hier.
Für das Inkrafttreten der rechtlichen Vorgaben ist die Bekanntgabe des Landkreises Ansbach auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (https://www.stmgp.bayern.de) als einer der Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 maßgeblich. Wird der Landkreis Ansbach hier genannt, treten die Vorgaben des § 25 Satz 2 der 7. BayIfSMV ab dem nächsten Tag automatisch in Kraft, ohne dass es einer weiteren Umsetzung durch das Landratsamt Ansbach bedarf.
Im Übrigen gelten ab 2. November 2020 die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung.
(Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Ansbach)


























