Landkreis Ansbach überschreitet Sieben-Tage-Inzidenz von 100

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Im Landkreis Ansbach gilt die Corona-Stufe „dunkelrot“. Seit heute, 31. Oktober 2020 überschreitet der Landkreis Ansbach laut Bayerischem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 100 pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage.
Entsprechend der bayerischen Corona-Strategie gelten ab Sonntag, 1. November 2020 die Vorgaben des Paragraphen 25 Satz 2 der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV).

Die Maßnahmen der Corona-Stufe „dunkelrot“ finden Sie hier.

Für das Inkrafttreten der rechtlichen Vorgaben ist die Bekanntgabe des Landkreises Ansbach auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (https://www.stmgp.bayern.de) als einer der Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 maßgeblich. Wird der Landkreis Ansbach hier genannt, treten die Vorgaben des § 25 Satz 2 der 7. BayIfSMV ab dem nächsten Tag automatisch in Kraft, ohne dass es einer weiteren Umsetzung durch das Landratsamt Ansbach bedarf.

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Im Übrigen gelten ab 2. November 2020 die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung.

(Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Ansbach)

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