Rothenburg ob der Tauber – Weil er gegen seine gerichtlichen Auflagen im Rahmen eines vorhergehenden Urteils wegen eines Betäubungsmitteldelikts verstoßen hatte, sollte ein 43jähriger Rothenburger am Montag durch Beamte der PI Rothenburg beim Amtgericht Ansbach auf richterliche Weisung hin vorgeführt werden.
Laut Mitteilung der Polizei konnten beim Antreffen in seiner Wohnung erneut 10 Gramm Marihuana bei ihm aufgefunden und sichergestellt werden. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet, der Mann wurde danach beim zuständigen Richter in Ansbach vorgeführt.
Pech mit 10 Gramm Marihuana
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