Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

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In der Nacht von Freitag auf Samstag wurden zwei Jugendgruppen aus 4 und 8 Personen von Polizeistreifen der Polizeiinspektion Rothenburg ob der Tauber kontrolliert. Die zwischen 12 und 18-jährigen Jugendlichen wurden hinsichtlich der derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen gemäß Infektionsschutzgesetz belehrt und im Anschluss dazu aufgefordert, weitere Gruppenbildungen zu unterlassen. Dem Landratsamt wurden entsprechende Anzeigen vorgelegt. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkung werden von der Verfolgungsbehörde mit Bußgeldern in dreistelliger Höhe geahndet.

(Quelle: Pressebericht der Polizeidienststelle Rothenburg.)

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