Zensus 2022: Landratsamt beantwortet häufige Fragen

0
- Werbung -

Am 16. Mai starten die Befragungen für den Zensus 2022 in Bayern. Einige Bürger haben dazu schon eine Benachrichtigung erhalten. Im Folgenden veröffentlichen wir einige Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Volkszählung, die das Landratsamt mitgeteilt hat:

Wer wird befragt?

- Werbung -

Grundlage für die Auswahl der Befragten sind die Melderegister in Deutschland. Nach einem Zufallsverfahren wurden aus den vorliegenden Daten Anschriften ermittelt. Im Landkreis Ansbach wurden so rund 49.000 Personen ausgewählt.

Wie läuft das Interview ab?

Zur Bestimmung der Bevölkerungszahl stellen die Erhebungsbeauftragten zunächst vor Ort fest, welche Personen an der besuchten Anschrift wohnen. Dafür wird unter anderem nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Kontaktdaten wie Haupt- oder Nebenwohnsitz aller Haushaltsmitglieder gefragt. Die Beantwortung der Fragen kann von einer erwachsenen Person stellvertretend für alle anderen Haushaltsangehörigen übernommen werden.

Bin ich verpflichtet, am Zensus teilzunehmen?

Ja, denn es gibt eine Auskunftspflicht. Die Auskünfte innerhalb des Zensus 2022 dienen unter anderem der Erfüllung der EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen. Auch europaweit müssen einheitliche Grunddaten über Bevölkerung und Wohnsituation verfügbar sein. Diese werden alle zehn Jahre von den Mitgliedstaaten erhoben. Die Zensusergebnisse bilden die Grundlage für zahlreiche Statistiken, Hochrechnungen und Planungen, sowie für politische Entscheidungen. Die Auskunftspflicht beim Zensus 2022 ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann.

Wie kann ich die Glaubwürdigkeit von Interviewern überprüfen?

Erhebungsbeauftragte sollen sich immer mit ihrem Erhebungsbeauftragtenausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorstellen. Falls das einmal nicht geschieht, kann man sich diesen jederzeit zeigen lassen. Das Interview muss nicht in der eigenen Wohnung, sondern kann zum Beispiel auch an der Haustüre stattfinden. Es besteht kein Anspruch der Erhebungsbeauftragten darauf, in die Wohnung gelassen zu werden.

Im Fragebogen sind keine Fragen zu Einkommen, Passwörtern, Impfstatus oder Bankverbindungen enthalten und es wird auch kein Geld verlangt. Wenn doch, dann steckt eine betrügerische Absicht dahinter. In diesem Fall rufen Sie am besten die Polizei an und melden den Vorfall der zuständigen Behörde. Bei jedem Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Interviewers kann man sich an die Erhebungsstelle, hier also das Landratsamt Ansbach, wenden, um den Sachverhalt überprüfen zu lassen, teilt das Landrwtsamt mit.
Die Erhebungsstelle ist telefonisch erreichbar unter 0981/468-3350 und 0981/468-3351.

- Werbung -

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein