Gut sichtbare Straßenschilder und Hausnummern dienen der Sicherheit

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Mit einer von Oberbürgermeister Dr. Markus Naser gezeichneten Bekanntmachung zum Thema Straßenschilder und Hausnummerierung, wendet sich das Stadtbauamt jetzt an Grundstücksbesitzer, Pächter und Bewohner.

Mit dem Schreiben möchte die Stadtverwaltung noch einmal deutlich machen, dass die Straßenbeschilderung und die Hausnummerierung wesentlich zur Orientierung im Stadtgebiet beitragen. Straßenschilder und Hausnummern müssten deshalb so angebracht sein, dass sie insbesondere bei Notfällen von fahrenden Auto aus, auch bei Dunkelheit, gesehen und gelesen werden können, heißt es im Schreiben.

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Ebenso sollten Hinweise auf Rückgebäude und nicht an der Straße stehende Gebäude wegen der Auffindbarkeit angebracht werden. Kostbare Zeit kann verloren gehen, wenn z.B. der ärztliche Notfalldienst wegen verdeckter Straßennamenschilder oder fehlender Hausnummern die gesuchte Adresse nicht sofort finden kann.
Die von der Stadt Rothenburg ob der Tauber aufgestellten Straßennamenschilder sind an vielen Stellen durch dicht- oder hochgewachsene Büsche oder Bäume verdeckt. Die Grundstücksbesitzer bzw. Pächter werden hiermit gebeten, sichtbehindernde Anpflanzungen umgehend zu beseitigen.

Bei dieser Gelegenheit wird noch auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer gemäß § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch hingewiesen, ihr Grundstück mit der von der Stadt Rothenburg ob der Tauber festgesetzten Hausnummer zu versehen.
Dabei ist folgendes zu beachten: Innerhalb der Altstadt (Stadtmauerring) sind die Hausnummern mit Farbe an der Hauswand in der Nähe der Haustüre anzubringen. In Stein eingehauene Hausnummern werden zugelassen, wenn ihre Ausführung mit dem Charakter des Hauses in Einklang steht. Größe und Farbgestaltung der Hausnummerierung sind mit dem Stadtbauamt abzustimmen. Metall-, Emaille-, beleuchtete oder unbeleuchtete Glas- oder Kunststoffschilder sind innerhalb der Altstadt unzulässig.

Außerhalb der Altstadt sind neben den vorgenannten Möglichkeiten auch Metall- und Kunststoffnummern zulässig.

Abschließend wird in der städtischen Bekanntmachung noch das Stadtbauamt als Ansprechpartner angegeben, es gebe unter stadtbauamt@rothenburg.de bzw. Tel. +49 9861 404-410 jederzeit Auskunft bei Fragen über Form und Farbe der Hausnummern.

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