D. Lechner GmbH – Insolvenz eines Traditionsunternehmens

Teilfortführung der Glas-Sparte sehr wahrscheinlich

0
- Werbung -

Rothenburg ob der Tauber – Am 1. Januar 2024 wird das Insolvenzverfahren der D. Lechner GmbH am Amtsgericht Ansbach voraussichtlich eröffnet. Bereits jetzt steht allerdings fest, dass das Unternehmen künftig nicht in der gewohnten Form fortbestehen wird: Der regional verwurzelte Produzent von Küchenarbeitsplatten und -rückwänden kann aller Voraussicht nach die Herstellung von Glasprodukten weiterführen; hingegen muss die Produktion in den Bereichen „Holz“ und „Stein“ in den kommenden Wochen heruntergefahren werden. Ab Januar 2024 soll in diesen Abteilungen die Ausproduktion erfolgen. Der Grund für das Ende großer Teile des Unternehmens ist vor allem die schwierige gesamtwirtschaftliche Situation. Aufgrund dieser konnte keine umfassende Investorenlösung gefunden werden, die eine vollständige Fortführung und Neuaufstellung aller Produktionsbereiche erlaubt hätte.

Florian Mitzscherlich, Geschäftsführer der D. Lechner GmbH, spricht dennoch von einem Hoffnungsschimmer in schwieriger Lage: „Trotz des großen Engagements aller Beteiligten erlauben es uns die derzeitigen Umstände am Markt nicht, unser Unternehmen wie bisher fortzuführen. Das ist für alle Beteiligten nicht leicht, allerdings ist die Aussicht auf die Fortführung unserer Glas-Sparte ein Teilerfolg. Ich möchte vor allem noch einmal unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ganzem Herzen für die Unterstützung, die Loyalität und den Zusammenhalt der letzten Monate danken. Auch unseren Kunden und Partnern gebührt Dank dafür, dass sie uns mit ihren Bestellungen und Lieferungen halfen, das Schutzschirmverfahren umzusetzen und den Geschäftsbetrieb im Rahmen dessen aufrechtzuerhalten.“ Unter einem Schutzschirm bleibt die Geschäftsführung weiter für das operative Geschäft zuständig. Ihr wird vom Gericht lediglich ein (vorläufiger) Sachwalter zur Seite gestellt; in diesem Fall Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner. Das spezielle Insolvenzverfahren wurde beantragt, um der drohend zahlungsunfähigen D. Lechner GmbH eine Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig zu sanieren. Angesichts der momentanen Marktsituation führt dies aller Voraussicht nach zumindest zu einer teilweisen Rettung des Unternehmens.

- Werbung -

Der Bereich Glasverarbeitung der D. Lechner GmbH soll in Kürze von einem Investor übernommen werden und so vollständig erhalten bleiben. Es ist geplant, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier ihre Arbeitsplätze behalten, Kunden ohne Unterbrechung weiter beliefert werden und auch auf die Unterstützung von Lieferanten weiter wie gewohnt zurückgegriffen wird. Zudem ergäben sich durch eine Übernahme Synergien, die den Unternehmensteil bei seiner weiteren Entwicklung unterstützen würden. Daneben wird der Geschäftsbetrieb in den anderen beiden Bereichen ungeachtet der bevorstehenden Teil-Schließung des Unternehmens für eine Ausproduktion aufrechterhalten. Die Gehälter der Mitarbeiter sind bis Ende des Jahres durch das Insolvenzgeld abgesichert; im Januar 2024 erfolgt die Zahlung aus der Insolvenzmasse. Außerdem werden bereits bestellte Waren weiter produziert und fristgerecht ausgeliefert. Kunden können darüber hinaus im Januar noch maßgefertigte Arbeitsplatten aus Stein oder Holz beim Rothenburger Spezialisten bestellen.

Lage in der Baubranche verhindert ganzheitliche Investorenlösung

„Trotz des frühzeitig eingeleiteten Schutzschirms und eines vielversprechend angelaufenen Investorenprozesses konnte für die D. Lechner GmbH keine Gesamtlösung gefunden werden. Angesichts der auch 2024 zu erwartenden schwierigen Lage in der Wirtschaft, besonders der Baubranche, und der fortgesetzten Kaufzurückhaltung der Endkunden, fand sich kein starker Partner für das Unternehmen. Nichtsdestotrotz sind wir froh, dass sich für die Sparte ‚Glas‘ eine Lösung abzeichnet“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus von der Kanzlei VOIGT SALUS. Er steht dem Betrieb im Verfahren als Generalbevollmächtigter mit insolvenzrechtlicher Expertise zur Seite. Der strukturierte und europaweite Investorenprozess wurde vom Beratungshaus Mazars geleitet.

Unternehmensbereiche werden geordnet zurückgefahren

Die bevorstehende Ausproduktion in den nicht fortgeführten Bereichen wird derzeit mit dem Betriebsrat abgestimmt und soll so sozial verträglich wie möglich vonstattengehen. Es ist geplant, die Kündigungen im Januar 2024 auszusprechen und das Herunterfahren der Produktion ab Februar einzuleiten. „Ich möchte noch einmal die konstruktive Zusammenarbeit mit unserem Betriebsrat hervorheben, der die Sanierungsbemühungen während der ganzen Zeit nach Kräften unterstützt hat und auch in den Verhandlungen mit den Investoren sprichwörtlich um eine Lösung gekämpft hat. Vielen Dank für dieses Engagement, das letztlich auch die Aussicht auf den jetzigen Teilerfolg ermöglichte“, so Geschäftsführer Florian Mitzscherlich.

Marktlage machte Krise unvermeidbar

Als namhafter und regional verwurzelter Spezialist beliefert die D. Lechner GmbH mit ihren Produkten Möbelhändler und Küchenstudios in der gesamten DACH-Region. Trotz der engen Bindung zu den Kunden hatten massive Turbulenzen am Markt dem Unternehmen jüngst zugesetzt. Dazu zählten die veränderten Konsumgewohnheiten nach der Corona-Pandemie, die Eintrübung der Wirtschaftslage sowie die Inflation und hohe Zinsen. Die Krise der Baubranche potenzierte die Schwierigkeiten: Der Absatz von Küchen ging deutlich zurück; im Vergleich zum Vorjahr brachen die Aufträge der D. Lechner GmbH zuletzt um mehr als 35 Prozent ein. Der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren am 19. Oktober 2023 beim Amtsgericht Ansbach sollte deshalb eine zeitnahe Sanierung und Neuaufstellung des Betriebs ermöglichen. In Teilen wird dies höchstwahrscheinlich gelingen. Die in Schweden ansässige Lechner Svenska Holding AB ist von der Krisensituation hierzulande nicht betroffen.

- Werbung -

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein